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   OLG Zweibrücken, 04.04.2014 - 8 U 53/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,70393
OLG Zweibrücken, 04.04.2014 - 8 U 53/12 (https://dejure.org/2014,70393)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04.04.2014 - 8 U 53/12 (https://dejure.org/2014,70393)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 04. April 2014 - 8 U 53/12 (https://dejure.org/2014,70393)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 134 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 280 Abs 3 BGB, § 281 Abs 1 BGB, § 284 BGB
    Bauträgervertrag über eine Wohneinheit im sanierten Altbau: Rücktrittsrecht des Erwerbers und Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen; Unwirksamkeit einer vereinbarten Vorauszahlungspflicht des Erwerbers und Leistungsverweigerungsrecht

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erwerber soll 30% vor Beginn der Erdarbeiten zahlen: Abschlagszahlungsplan unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Unzulässig: "30% der Vertragssumme vor Beginn der Erdarbeiten"

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erwerber soll 30% vor Beginn der Erdarbeiten zahlen: Abschlagszahlungsplan unwirksam! (IBR 2016, 698)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nur sieben von 28 Wohneinheiten verkauft: Erwerber kann zurücktreten! (IBR 2016, 699)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.12.2009 - V ZR 217/08

    Begründung eines Leistungsverweigerungsrechts des Vorleistungsverpflichteten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.04.2014 - 8 U 53/12
    Denn das Bestehen eines Leistungsverweigerungsrechts gemäß § 321 Abs. 1 Satz 1 BGB schließt den Verzug eines Vorleistungspflichtigen aus (BGH NJW 2010, 1272), und vom Bestehen eines solchen Leistungsverweigerungsrechts wäre auszugehen.

    Insbesondere ist a. a. O. zu Recht ausgeführt worden, dass nach der Rechtsprechung des BGH schon das bloße Bestehen des Einrederechts gemäß § 321 Abs. 1 Satz 1 BGB den Verzug eines Vorleistungspflichtigen ausschließt und es hierzu nicht einer Erhebung der Einrede bedarf (vgl. erneut BGH NJW 2010, 1272).

  • BGH, 14.06.2012 - VII ZR 148/10

    Rücktritt vom Grundstückserwerbsvertrag mit Bauverpflichtung für den Veräußerer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.04.2014 - 8 U 53/12
    Soweit die Kläger schon   v o r   den vertraglich festgelegten Daten für die "Herstellung des Vertragsobjekts" (Bezugsfertigkeit: 31. Dezember 2008; vollständige Fertigstellung: 30. Juni 2009) und mithin bereits vor Fälligkeit der Leistung (BGH BB 2001, 958) Schadensersatz verlangt haben (etwa mit einem nicht zur Akte gereichten Schreiben vom 22. Oktober 2008 oder dem Schreiben vom 26. Februar 2009; Anlage zur Klageschrift, Blatt 42 ff. der Akte), käme ihnen in analoger Anwendung die Vorschrift des § 323 Abs. 4 BGB zugute (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14. Juni 2012, Az.: VII ZR 148/10, Langtext mit Anmerkung: BB 2012, 2265, 2269, dort unter der Überschrift "Praxisfolgen").
  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.04.2014 - 8 U 53/12
    Folge hiervon ist die Unwirksamkeit der nach Ansicht der Beklagten eine "Vorleistungspflicht" der Kläger begründenden Vertragsbestimmungen (§ 134 BGB; vgl. etwa BGH DNotZ 2001, 201, oder auch OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. November 2009, Az.; 10 U 20/09, Leitsatz Nr. 1., zitiert nach "juris";.
  • BGH, 08.03.2001 - VII ZR 470/99

    Vertraglich geschuldeter Beginn der Ausführung eines Bauwerks

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.04.2014 - 8 U 53/12
    Soweit die Kläger schon   v o r   den vertraglich festgelegten Daten für die "Herstellung des Vertragsobjekts" (Bezugsfertigkeit: 31. Dezember 2008; vollständige Fertigstellung: 30. Juni 2009) und mithin bereits vor Fälligkeit der Leistung (BGH BB 2001, 958) Schadensersatz verlangt haben (etwa mit einem nicht zur Akte gereichten Schreiben vom 22. Oktober 2008 oder dem Schreiben vom 26. Februar 2009; Anlage zur Klageschrift, Blatt 42 ff. der Akte), käme ihnen in analoger Anwendung die Vorschrift des § 323 Abs. 4 BGB zugute (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14. Juni 2012, Az.: VII ZR 148/10, Langtext mit Anmerkung: BB 2012, 2265, 2269, dort unter der Überschrift "Praxisfolgen").
  • OLG Naumburg, 13.11.2009 - 10 U 20/09

    Anforderungen an die Vereinbarung von Abschlagszahlungen in einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 04.04.2014 - 8 U 53/12
    Folge hiervon ist die Unwirksamkeit der nach Ansicht der Beklagten eine "Vorleistungspflicht" der Kläger begründenden Vertragsbestimmungen (§ 134 BGB; vgl. etwa BGH DNotZ 2001, 201, oder auch OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. November 2009, Az.; 10 U 20/09, Leitsatz Nr. 1., zitiert nach "juris";.
  • LG Saarbrücken, 07.06.2017 - 12 O 174/16

    Rückabwicklung eines Neuwagenkaufvertrages in Ansehung des Abgasskandals:

    Die Kosten für eine anwaltlich erklärte verzugsbegründende Erstmahnung sind jedoch im Rahmen eines Verzugsschadens nicht erstattungsfähig (vgl. beispielsweise OLG Zweibrücken, Urteil vom 04. April 2014 - 8 U 53/12 -, Rn. 56, juris).
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